Wahlrechtsreform - Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht geht weiter

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Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die Verhandlung über mehrere Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform fortgesetzt worden.

24.04.2024

In Karlsruhe wird weiter über die Wahlrechtsreform verhandelt. (Archivbild) (picture alliance / Felix Hörhager)

Im Fokus stand dabei die sogenannte Zweitstimmendeckung. Gemäß der Reform soll für die Sitzverteilung im Bundestag künftig nur noch der Zweitstimmenanteil der Parteien ausschlaggebend sein. Es sei nicht erkennbar, wo darin eine Ungleichheit liegen solle, erklärte die Bevollmächtigte der Bundesregierung, Schönberger. Vertreter der Union hielten dem entgegen, das neue Wahlrecht sei zum Nachteil von Parteien mit vielen Erststimmen. Bisher hatte davon vor allem die CSU in Bayern profitiert, weil sie mit Überhangmandaten rechnen konnte. Diese fallen an, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis an Sitzen zustehen. Nach dem neuen Wahlrecht soll es keine Überhangmandate mehr geben.

Diese Nachricht wurde am 24.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.