Aufhebung der Immunität: Darum geht es jetzt im Fall Halemba

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Im Laufe der Sitzung soll es so weit sein. Dann wird das Landtagspräsidium das Thema "Immunitätsangelegenheiten" aufrufen. Die Abgeordneten sollen dann abstimmen: Soll die Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba erneut aufgehoben werden? Die Staatsanwaltschaft plant offenbar Anklage gegen Halemba zu erheben, auch wegen neuer Vorwürfe. Weil Abgeordnete vor Strafverfolgung geschützt sind, muss der Landtag das genehmigen. Für das Plenum ist es eine Formalie. Die Zustimmung gilt als sicher. Aber für Daniel Halemba geht es um seine Zukunft.

Worum geht es?

Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt gegen Daniel Halemba gleich mehrere Ermittlungsverfahren. Seit vergangenem Herbst ermittelt sie bereits wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. So soll in seinem Zimmer etwa ein mit der sogenannten Doppelsigrune versehener SS-Befehl des Reichsführers Heinrich Himmler gefunden worden sein. Ende Oktober hatte der Landtag für diese Ermittlungen bereits die Immunität aufgehoben.

Bei den Ermittlungen stieß die Staatsanwaltschaft auf weitere mögliche Straftaten. Die Vorwürfe: Geldwäsche, Nötigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit gemeinschaftlicher versuchter Nötigung. Die Staatsanwaltschaft will nun offenbar Anklage vor dem Amtsgericht Würzburg erheben. Wann das passieren soll, ist offen. Nötig ist es dafür in jedem Fall, die Immunität Halembas erneut aufzuheben.

Was hat es mit den neuen Vorwürfen auf sich?

Die Staatsanwaltschaft Würzburg macht bislang nur wenige Angaben zu den neuen Vorwürfen. Zu Details und Gründen für die mögliche Aufhebung der Immunität wolle man sich derzeit nicht äußern - "schon aus Respekt vor der ausstehenden Entscheidung des Bayerischen Landtags". Offiziell bestätigen die Würzburger Juristen nicht einmal, dass es um eine geplante Anklage gehen soll. Allerdings konnte BR24 Dokumente sichten, die einen grundlegenden Einblick in die neuen Vorwürfe ermöglichen.

Beim Vorwurf der Geldwäsche geht es demnach um Zahlungen, die aus Betrugsstraftaten stammen sollen. Sie sollen auf Halembas Konto eingegangen sein - mit einer Höhe von insgesamt 3.854 Euro. Die Zahlungen soll Halemba fast vollständig auf ein estnisches Konto weitergeleitet haben. Dort wurden sie in Bitcoin umgewandelt. Halemba soll eine geringe Provision erhalten haben.

Beim Vorwurf der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter gemeinschaftlicher Nötigung geht es nach Informationen von BR24 um einen Vorfall beim Präsidenten des Landesschiedsgerichtes der AfD Bayern.

Halemba und weitere Personen sollen ihn spätabends an seiner Kanzlei aufgesucht haben. Die Ermittler vermuten: Halemba und seine Begleiter hätten verhindern wollen, dass ein laufendes Parteiausschlussverfahren gegen eine Parteikonkurrentin eingestellt wird. Dabei hätten sie gegen die Tür getreten.

Der Vorwurf der Nötigung wiederum bezieht sich nach Informationen von BR24 auf einen möglichen Vorfall im Oktober 2023 und steht im Zusammenhang mit dem Verdacht der Volksverhetzung. Halemba soll einen damals noch Mitbeschuldigten mehrfach aufgesucht und unter Druck gesetzt haben, damit dieser keine Aussage tätigt, die ihn belastet.

Was sagt Halemba dazu?

Daniel Halemba wehrt sich gegen die Vorwürfe. Bereits im Januar wies er den Verdacht der Volksverhetzung zurück und kritisierte die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Diese, so Halemba, verbreite Unwahrheiten. Ähnlich äußert er sich auch zu den neuen Vorwürfen.

Dem BR schrieb Halemba vergangene Woche, er sei der festen Überzeugung, dass er sich in keinem Fall strafbar gemacht habe. "Leider wurde ich unter Ausnutzung meiner Gutmütigkeit getäuscht. Sollte ich für einen entstandenen Schaden verantwortlich sein, werde ich diesen vollständig begleichen." Außerdem kritisierte er vor allem den Vorwurf der Nötigung: Es sei besonders auffällig, so Halemba, "dass man mir die Nötigung einer Person unterstellt, die selbst aussagt, dass dieser Vorwurf jeder Tatsachengrundlage entbehrt". Er sei zuversichtlich, dass die Verfahren in einer Einstellung oder einem Freispruch münden werden.

Warum hat Halemba nun selbst Strafanzeige gestellt?

Am Montag hat Halemba Strafanzeige "wegen gemeinschaftlicher Nötigung im Amt" gegen eine zuständige Staatsanwältin und eine Kriminaloberkommissarin gestellt. Die Anzeige liegt dem BR vor. Die Staatsanwaltschaft hat den Eingang auf BR-Anfrage bestätigt. Hintergrund ist der Vorwurf, Halemba habe einen damals Mitbeschuldigten zu einer Aussage nötigen wollen.

Halemba sieht das anders. Er wirft den Beamtinnen vor, ihrerseits den Betroffenen bei einer Vernehmung im Oktober zu einer Aussage genötigt zu haben. Als Beleg fügt er eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen an. Dieser bestätigte dem BR die Echtheit. In der Stellungnahme heißt es: "Nach einer ermüdenden Befragung, bei der ich etliche Male erklärte, von meinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, folgte schließlich die Androhung einer öffentlichkeitswirksamen Wohnungsdurchsuchung, mit der sie mich zu einer Aussage nötigen wollten."

Die Staatsanwaltschaft Würzburg schreibt auf Anfrage: Weitere Einzelheiten könne sie derzeit nicht nennen. Zunächst sei zu klären, ob die Prüfung der Anzeige an eine andere Staatsanwaltschaft übertragen wird. Die Strafanzeige könnte eine mögliche Anklageerhebung verzögern, sagen Juristen.

Wie geht die AfD mit den Vorwürfen um?

Die neuen Vorwürfe gegen Halemba sorgen für Unruhe in der Partei. In einer Fraktionssitzung sollte sich Halemba gestern zu den Vorwürfen erklären. Danach teilte Halemba mit, er verzichte "bis zum Abschluss des Verfahrens auf sämtliche Auftritte im Plenum, in Ausschüssen und sonstige öffentliche Aktivitäten als Fraktionsmitglied". Außerdem will Halemba seine Position als Vertriebenenpolitischer Sprecher niederlegen und stellt seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zur Verfügung. Halemba schreibt dazu, die Schritte seien kein "Schuldeingeständnis". Ähnlich äußerte sich auch die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner: "Wir halten bis zum Abschluss des Verfahrens an der Unschuldsvermutung als Grundprinzip unseres Rechtsstaates fest." Volle politische Rückendeckung klingt allerdings auch anders.

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