Wahlrechtsreform: Schafft das Bundesverfassungsgericht die Fünfprozentklausel ab?

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Die Opposition klagt in Karlsruhe gegen das neue Wahlrecht der Ampel. Das Gericht könnte nun ausgerechnet eine Regel kippen, die gar nicht verändert worden ist.

24. April 2024, 20:42 Uhr

Plenarsaal im Bundestag: Sitzen dort in der nächsten Wahlperiode weniger Abgeordnete? © Christoph Soeder/​dpa

Die Pointe kam ganz zum Schluss. Fast schon am Ende des zweiten Tages der mündlichen Verhandlung über das neue Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Da rückte eine Regel in den Blick, die zum politischen Traditionsbestand der Republik gehört - und ironischerweise von der Ampel bei ihrer sonst recht zupackenden Reform des Wahlrechts gar nicht verändert worden war: die Fünfprozentklausel.

Plötzlich schien es immerhin denkbar, dass das Verfassungsgericht das Wahlrecht insgesamt ungeschoren lassen, aber die Fünfprozentklausel abschaffen oder absenken könnte. Dann könnten Parteien in den Bundestag einziehen, auch wenn sie bei Wahlen weniger als die derzeit mindestens erforderlichen fünf Prozent aller Stimmen erhalten. Es wäre ein tiefer Einschnitt in das Wahlrecht - mit Folgen, die sich noch gar nicht absehen lassen. Und das in einer politischen Situation, die volatil ist wie lange nicht, mit Parteineugründungen und Spaltungen fast im Monatstakt.