Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: EU-Lieferkettengesetz soll deutsche Firmen nicht zusätzlich belasten

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Das EU-weite Lieferkettengesetz soll sich nicht mit deutschen Gesetzesvorgaben doppeln. Auf die Unternehmen werden laut Heil keine bürokratischen Mehrlasten zukommen.

Aktualisiert am 24. April 2024, 17:31 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, voi

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht, dass deutsche Unternehmen durch das neu beschlossene EU-Lieferkettengesetz nicht doppelt belastet werden. © Michael Kappeler/​dpa

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat den Beschluss des Europäischen Parlaments für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte begrüßt. "Das freut mich, weil es gut ist für Menschenrechte, aber weil es auch fairen Wettbewerb für Unternehmen schafft", sagte Heil. "Die anständigen Unternehmen in Deutschland, die sich schon längst an das Lieferkettengesetz gehalten haben, haben jetzt einen fairen Wettbewerb."

Nun würden die Rechtstexte ausgewertet, sagte Heil. "Wir haben vereinbart, in der Koalition dafür zu sorgen, dass das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Regelung im Übergang nicht zu doppelten Berichtspflichten führen."

Eine Mehrheit der Europaabgeordneten hatte in Straßburg für das Vorhaben gestimmt. Ziel ist unter anderem, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten profitieren.

Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung

Das Gesetz hatte zuletzt auch für Streit in der Bundesregierung gesorgt, zwischenzeitlich drohte es sogar zu scheitern. Während Wirtschaftsvertreter und die FDP vor einer zu großen Belastung von Unternehmen warnen, sehen Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen im EU-Lieferkettengesetz einen großen Gewinn für den Schutz von Menschenrechten. 

Im März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert. Deutschland hatte sich auf Drängen der FDP enthalten. Die nun noch ausstehende offizielle Zustimmung der EU-Staaten gilt als Formsache.