Geldwäsche: EU-Parlament verbietet Barzahlungen über 10.000 Euro

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Im Kampf gegen Geldwäsche hat das Europäische Parlament ein Verbot von Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg für EU-weite Vorschriften gegen Geldwäsche, die Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen stopfen sollen. Händler von Luxusgütern müssen demnach zudem die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.

Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.

Vorschriften auch für russische Oligarchen strenger

Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass russische Oligarchen die EU-Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine umgehen können.

Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority - AMLA) mit Sitz in Frankfurt.