Berlin: Bundesverfassungsgericht angerufen: Ex-Justizsenator Heilmann beantragt Stopp des Klimaschutzgesetzes

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Stand: 24.04.2024 15:12 Uhr

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Mit einer einstweiligen Anordnung will er verhindern, dass das Gesetz am Freitag verabschiedet wird.

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Justizsenator Thomas Heilmann will das geplante Klimaschutzgesetz der Ampel-Regierung stoppen. Wie sein Büro in Berlin am Mittwoch mitteilte, wurde eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Die Bundesregierung will die Vorgaben für einen geringeren CO2-Ausstoß ändern. So sollen nicht mehr für die einzelnen Ressorts Ziele vorgegeben werden, sondern nur noch für alle zusammen. Vor allem im Bereich Verkehr wurden die Vorgaben nicht erreicht.

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Änderungsantrag mit neuen Aspekten

Als Grund für die Klage nannte Heilmann, dass die Ampel am vergangenen Freitag einen Änderungsantrag mit bisher unbehandelten neuen Aspekten eingebracht habe, die zudem den Klimaschutz schwächten. Dazu hätte es einer neuen parlamentarischen Anhörung bedurft. Dieser Antrag der Union sei aber abgelehnt worden.

Heilmann will die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Er hat eine Entscheidung bis um 9.00 Uhr am Freitag beantragt.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform sollen die Klimaziel eingehalten und nicht mehr nur rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

 

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Umweltverbände haben Bedenken

Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien - was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe.

 

Daten für den Zeitraum 2031 bis 2040 sollten zudem erst ab 2029 veröffentlicht werden - also reichlich spät zum Nachsteuern. Zudem würden einzelne Ministerien deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig stärker der deutsche Gesamtausstoß an CO2 zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür gerade stehen.

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Änderungen am Gesetzentwurf lagen seit Tagen vor

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. "Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen", sagte sie am Mittwoch noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition. Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. "Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann."

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.

 

Heilmann war von 2012 bis 2016 Senator für Justiz in Berlin. Seit 2017 sitzt er für den Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf im Bundestag. Er ist auch Vorsitzender der CU-nahen Klimaunion.

Sendung: rbb24 Inforadio, 24.04.2024, 17:00 Uhr