Thomas Heilmann (CDU) will Klimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen

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Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. Er will damit die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern.

Neue Schlupflöcher

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO₂-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorenübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

»Alle hatten die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen«

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. »Wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen«, sagte sie am Mittwochmorgen noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.

Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. »Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.«